Giovane-Elber-Stiftung:
Satzung Vorstand und Beirat Zustiftungsmöglichkeiten Steuerliche Vorteile Partner

S
teuervorteile:

Privates Engagement gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit dem aktuellen „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" die steuerlichen Rahmenbedingungen für private Initiativen verbessert. Die im Herbst 2007 verabschiedete Regelung schafft zusätzliche Anreize, sich mit Zustiftungen wohltätig an einer Stiftung zu beteiligen. Zudem ist das Spendenrecht durch das neue Gesetz einfacher, übersichtlicher und praktikabler geworden: So werden spendenbegünstigte und gemeinnützige Zwecke nunmehr einheitlich definiert - und zwar nur noch in einem Gesetz. Außerdem wurden die steuerlich absetzbaren Fördersätze bei unterschiedlichen Förderzwecken vereinheitlicht.

Wichtigste Neuerungen auf einen Blick

  • Bis zu 1 Million Euro steuerwirksam in den Vermögensstock einbringen
  • Jährlich bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte spenden
  • Jährlich 20% des Einkommens oder 0,4% der Löhne, Gehälter und Umsätze an eine Stiftung spenden

Errichtung von Todes wegen
Wird eine deutsche Stiftung von Todes wegen errichtet, ist die Übertragung des Vermögens ein erbschaftsteuerlicher Vorgang. Eine Ausnahme bildet die Übertragung auf unsere Giovane-Elber-Stiftung, die ihrer Satzung nach ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient: In diesem Fall ist die Übertragung von der Erbschaftsteuer befreit.

Laufende Ertragsbesteuerung
Bei der laufenden Ertragsbesteuerung ist zu unterscheiden, ob eine Stiftung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient, oder ob es sich um eine Familienstiftung handelt. Eine Familienstiftung unterliegt der Ertragsbesteuerung wie jede andere Körperschaft auch. Mit der Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit ist neben der Erbschaftsteuerbefreiung auch die Ertragsteuerbefreiung verbunden.

Spende oder Zustiftung?

Spenden bis 2500 Euro sollten dem Verein zur Förderung brasilianischer Straßenkinder e.V.
17 373 000 bei der Winterbacher Bank

(Bankleitzahl 600 694 62),
33 13 300 bei der Volksbank Rems
(Bankleitzahl 602 901 10),
47 77 74 bei der Kreissparkasse Waiblingen
(Bankleitzahl 602 500 10)
242 99 88 bei der BW-Bank
(Bankleitzahl 600 501 01) zugewendet werden,

größere Beträge können der Stiftung dauerhaft als Zustiftung zur Verfügung gestellt werden. So bleibt seine Zustiftung dauerhaft erhalten und stiftet durch seine ausgeschütteten Erträgnisse „auf ewig“ Nutzen für den Verein: Nicht sofort, dafür aber um so nachhaltiger!
Die Stiftung dient als Stabilisator des Mittelaufkommens für unsere mittelfristigen Planungen und Aufwendungen.
Werden auch Sie ein Zustiftungs-Partner!

Zu Steuervorteilen auch bei Zustiftungen über den o.a. 20%, der z.B. projektgebundenen Errichtung einer unselbständigen Stiftung mit eigener Namensgebung oder zur Mitwirkung von ZustifterInnen im Stiftungsbeirat:
Anruf unter Tel.07182/7426 oder e-mail:
haefele@giovane-elber-stiftung.de genügt!

Ein allein stehender Oberrat (A14) zahlt den max. Grenzsteuersatz 42 % ! Mit Soli und Kirchensteuer erstattet der Steuerbescheid des Folgejahres fast 50% der Zustiftung! Nutzen Sie es! Auch schon bei 15% lohnt es sich, die Spendenbescheinigung einzureichen.

Wer sich zu einer Zustiftung entschließen kann, möchte bitte Herrn Thomas Häfele, Kreissparkasse Waiblingen, Tel.: 07182/7426 kontaktieren oder direkt auf folgendes Konto überweisen:
Giovane-Elber-Stiftung
15804466 bei der Kreissparkasse Waiblingen

(Bankleitzahl 602 500 10)

Wenn Sie Ihre Spende oder Zustiftung für einen ganz bestimmten Zweck verwenden wollen, dann mailen Sie uns, indem Sie hier klicken oder rufen Sie uns unter 07151/23234 (Gerda Riedel) oder
07182/7426 (Thomas Häfele) an.

Sie und das Finanzamt fördern uns.